Schusters kleiner Kostentenor — Zivilprozessuale Kostenberechnung

Mit dem Tool können Hauptsache- und Kostentenor in einfachen Fällen einer Teilklagerücknahme, einem streitgenossenschaftlichem Teilunterliegen und einer Staffelung von Hauptklage und Hilfsaufrechnung erzeugt werden.

Teilklagerücknahme

Der Tenor nach Teilklagerücknahme kann nach Quotenmethode oder nach Mehrkostenmethode erzeugt werden. Das Tool muss dazu wissen, wie hoch der Streitwert vor und wie hoch er nach der Reduktion ist und zu welchem Betrag der Beklagte verurteilt wird. Vor allem aber muss es wissen, welche Gebührentatbestände (nach KV-GKG und VV-RVG) vor und nach der Reduktion angefallen sind. Bitte fügen Sie die angefallenen Gebührentatbestände den Tabellen mit den Schaltflächen „Neue Gebühr (vor Teilklagerücknahme entstanden)“ bzw. „Neue Gebühr (nach Teilklagerücknahme entstanden)“ hinzu. Zu diesen Gebührentatbeständen im Einzelnen s.u.

Beispiel:

Ein Kläger klagt gegen einen Beklagten auf Zahlung von 12.000,00 EUR. Vor dem Termin nimmt der Kläger einen Teil der Klage zurück und ändert seinen Antrag entsprechend auf Zahlung von 10.000,00 EUR. Das Urteil soll auf Zahlung von 10.000,00 EUR lauten.

Gehen Sie bitte wie folgt vor:

Geben Sie in das Feld „Streitwert vor Teilklagerücknahme“ 12000, in das Feld „Streitwert nach Teilklagerücknahme“ 10000 sowie in das Feld „Letztlich obsiegt“ 10000 ein.

Betätigen Sie die Schaltfläche „Neue Gebühr (vor Teilklagerücknahme entstanden)“. Es öffnet sich das Fenster „Neue Gebühr vor Teilklagerücknahme entstanden“. Wählen Sie aus der Auswahlliste „Gebühren-/Auslagentatbestand“ den Eintrag „Verfahrensgebühr, Ziff. 1210 KV GKG (3,00)“ aus und drücken Sie „OK“. Die Gebühr wurde der oberen Tabelle hinzugefügt. Wiederholen Sie den Vorgang für die Verfahrensgebühr nach Ziff. 3100 VV RVG zweimal (Kläger und Beklagter).

Betätigen Sie die Schaltfläche „Neue Gebühr (nach Teilklagerücknahme entstanden)“. Es öffnet sich das gleichnamige Fenster. Wählen Sie die Terminsgebühr nach Ziff. 3400 VV RVG (für den Kläger) und wiederholen Sie den Vorgang für die Terminsgebühr des Anwalts des Beklagten.

Betätigen Sie zum Start der Berechnung die Schaltfläche „Berechne (Quotenmethode)“ bzw. „Berechne (Mehrkostenmethode)“.

Über das Menü Aktionen können Sie für den Standardfall der Teilklagerücknahme vor dem Termin die üblicherweise anfallenden Gebührentatbestände einfügen. Wählen Sie dort den gleichnamigen Menüpunkt.

Sind Kosten der Beweisaufnahme angefallen, kann der Eintrag „Nach dem JVEG zu zahlende Beträge [...]“ ausgewählt werden. Dann müssen Sie zusätzlich die Höhe der Auslagen (z.B. Sachverständigenvergütung) angeben.

Haben Sie einen Gebührentatbestand versehentlich in der falschen Tabelle erfasst, können Sie diesen in die richtige Tabelle durch Ziehen und Fallenlassen mit der Maus (Drag and Drop) verschieben.

Möchten Sie für die Tenorausgabe das Geschlecht von Kläger und/oder Beklagtem ändern oder angeben, dass es mehrere Kläger/Beklagte gibt, können Sie das über die Auswahllisten zu „Parteien“ vornehmen.

Freie Gebührenberechnung

Hier lassen sich Gebührentatbestände zu einem bestimmten Streitwert zusammenrechnen. Zudem wird eine Streitwerttabelle zu GKG und RVG angezeigt. Über das Kontextmenü kann die Tabelle ausgedruckt oder in die Zwischenablage kopiert werden.

In der unteren Tabelle können Gebührentatbestände eingefügt werden. Hier können grob vereinfacht folgende Typen unterschieden werden:

Gebührentatbestand mit Gebührensatz
Bei diesem Normalfall einer Gebühr ist die Höhe in Euro nicht von vornherein festgelegt, sondern richtet sich die Höhe nach dem Streitwert einerseits und einem Satz andererseits. Das Programm hält hier einige Tatbestände vor. Wenn Sie einen solchen Tatbestand auswählen, müssen Sie keine weitere Auswahl oder Eingabe tätigen.
Auslagentatbestand mit fester Höhe
Ein solcher Gebührentatbestand ist vom Streitwert unabhängig und von vornherein auf einen bestimmten Euro-Betrag festgelegt, z.B. die Aktenversandpauschale. Wenn Sie einen solchen Tatbestand auswählen, müssen Sie keine weitere Auswahl oder Eingabe tätigen.
Auslagentatbestand mit variabler Höhe
Auch hier richtet sich die Höhe nicht nach dem Streitwert, aber ist nicht vorbestimmt, sondern von bestimmten anderen Umständen abhängig. Als Beispiel sind hier Kosten der Beweisaufnahme zu nennen ("Nach dem JVEG zu zahlende ..."). Bei Auswahl eines solchen Tatbestandes wird als weitere Angabe die Höhe der Auslage, also etwa die vorgestreckten Beweiskosten, notwendig.
Tatbestand Umsatzsteuer
Bei diesem Gebührentatbestand ist keine weitere Eingabe nötig. Die Höhe richtet sich nach der Summe der anderen Gebühren und Auslagen. Hier haben Sie die Wahl zwischen einem Umsatzsteuertatbestand mit anschließendem Zurücksetzen der Summe und ohne. Wählen Sie die Variante ohne Zurücksetzen, wenn die Umsatzsteuer für alle Rechtsanwaltsvergütungen zusammen berechnet werden soll und sie am Ende der Gesamtliste steht. Wollen Sie hingegen an mehreren Stellen der unteren Tabelle Umsatzsteuertatbestände einfügen, um etwa die Steuer für den Klägervertreter und den Beklagtenvertreter getrennt auszurechnen, müssen Sie die Variante mit Zurücksetzen wählen. Ansonsten würde auch an der zweiten Stelle des Vorkommens die Umsatzsteuer für alle vorangehenden Gebühren berechnen, auch für die schon zuvor berücksichtigten. Ist eine Seite von der Umsatzsteuer befreit, fügen Sie bitte den Tatbestand „Keine Umsatzsteuer auf die Vergütung“ ein, um ein Zurücksetzen zu erzwingen.

Drei Standardsituationen stehen zur Vereinfachung der Eingabe bereit: Normalfall, Anerkenntnis und Säumnis. So lässt sich vergleichen, ob in einem Termin ein Anerkenntnis oder eine Flucht in die Säumnis weniger Kosten verursacht. Im Feld „Summe“ wird die Summe der Gebührentatbestände zum derzeit ausgewählten Streitwert ausgegeben. Eine ausführliche Berechnung lässt sich über die Schaltfläche „Ausführliche Gebührenaufstellung erstellen“ erzeugen.

Streitgenossen

Der Tenor für Teilunterliegen bei Streitgenossenschaft kann nach der Baumbach′schen Kostenformel erzeugt werden.

Allgemein

Der Rechner braucht dazu Angaben, welche Parteien am Rechtsstreit beteiligt sind, in welcher Höhe sie in Anspruch genommen werden und in welcher Höhe sie verurteilt wurden. Hierbei unterscheiden sich die (evtl. teilweise) gesamtschuldnerische Verurteilung und die Verurteilung der einzelnen Beteiligten (über die gesamtschuldnerische hinaus.

Beispiel:

Ein Kläger verklagt zwei Beklagte als Gesamtschuldner (z.B. auf 12.000,00 EUR). Während die Klage gegenüber dem Beklagten zu 1) vollständig begründet ist, dringt sie gegenüber dem Beklagten zu 2) nur zur Hälfte durch. Der Hauptsachetenor soll lauten: Die Beklagten zu 1) und zu 2) werden gesamtschuldnerisch verurteilt, dem Kläger 6.000,00 EUR zu zahlen. Der Beklagte zu 1) wird darüber hinaus verurteilt, weitere 6.000,00 EUR an den Kläger zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Gehen Sie bitte wie folgt vor:

Betätigen Sie zunächst die Schaltfläche „Kläger neu“. Es öffnet sich ein Dialogfenster. Wählen Sie unter Beteiligtentyp das Geschlecht des Klägers als „Kläger“ aus. Bestätigen Sie mit „OK“ die Eingabe. Die „Höhe der Inanspruchnahme“ und „Höhe der Verurteilung“ wird automatisch auf 0 (EUR) gesetzt, da keine Widerklage vorliegt und der Kläger in der Hauptsache nicht in Anspruch genommen wurde.

Vorsicht Bei den Beklagten muss zunächst die Verurteilung darüber hinaus, dann die gesamtschuldnerische Verurteilung hinzugefügt werden!

Betätigen Sie die Schaltfläche „Beklagter neu“. Wählen Sie unter Beteiligtentyp „Beklagte“ (erster Eintrag). Tragen Sie unter „Höhe der Inanspruchnahme“ 12000 ein, denn darauf belief sich die Klage gegen ihn. Tragen Sie aber unter „Höhe der Verurteilung“ bitte nur 6000 ein, denn nur insoweit wird er allein verurteilt („darüber hinaus“). Bestätigen Sie die Eingabe mit „OK“.

Wiederholen Sie den Vorgang für den zweiten Beklagten, geben Sie aber hier bei „Höhe der Verurteilung“ nur 0 (EUR) ein. Denn der zweite Beklagte wird über die gesamtschuldnerische Verurteilung hinaus zu nichts „darüber hinaus“ verurteilt.

Zur Eingabe der gesamtschuldnerischen Verurteilung betätigen Sie bitte nun die Schaltfläche „Gesamtschuldnerische Beklagte neu“. Es öffnet sich ein anderes Dialogfenster. Markieren Sie unter „Gesamtschuldnerisch verurteilte Beteiligte auswählen:“ die Beklagten zu 1) und zu 2). Halten Sie dazu die Strg-Taste gedrückt. Geben Sie weiter unter „Höhe der Verurteilung“ die 6000 (EUR) ein, auf die sich die gesamtschuldnerische Verurteilung beläuft. Bestätigen Sie die Eingabe mit OK.

Betätigen Sie zur Berechnung des Tenor die Schaltfläche „Baumbach′schen Kostentenor berechnen“.

Sie können die Angaben in den Tabellen nachträglich bearbeiten, indem Sie auf die Euro-Beträge doppelklicken bzw. die Parteibezeichnung einfach anklicken oder F2 drücken. Felder können aber nicht mehr bearbeitet werden, wenn eine gesamtschuldnerische Verurteilung in der Tabelle enthalten ist.

Hintergründe zur Funktionsweise dieses Programms hinsichtlich der Berechnung der Kostenformel in Java gibt Schuster, JurPC Web-Dok 189/2014.

Widerklage

Liegt eine Widerklage vor, betätigen Sie bitte vor Eingabe der Beteiligten die Schaltfläche „Widerklage aktivieren“. Entscheiden Sie hier bitte auch, ob die Widerklage mit der Klageforderung „wirtschaftlich identisch“ ist — diese Entscheidung ist für die Streitwertentscheidung erforderlich. Es werden in den Tabellen dann weitere Informationen zur Widerklage angezeigt. In den Dialogen zur Eingabe der Beteiligten wird nun auch erfragt, ob ein Kläger zugleich Widerbeklagter bzw. ein Beklagter zugleich Widerkläger ist. Zudem wird die Unterstützung von Drittwiderbeklagten aktiv. Sie können nachträglich einen anderen Beklagten als Widerkläger auswählen. Jedoch kann derzeit nur ein Beklagter Widerkläger sein.

Beispiel (Theimer/Theimer, Muster 87, III., Beispiel 7):

Der Kläger klagt gegen zwei Beklagte gesamtschuldnerisch auf 1.200,00 EUR. Der Beklagte zu 2) erhebt Widerklage gegen den Kläger und einen Drittwiderbeklagten auf 900,00 EUR als Gesamtschuldner. Die beiden Beklagten werden gesamtschuldnerisch zur Zahlung von 300,00 EUR an den Kläger verurteilt. Auf die Widerklage werden der Kläger und der Drittwiderbeklagte gesamtschuldnerisch verurteilt, 450,00 EUR an den Beklagten zu 2 zu zahlen.

Gehen Sie bitte wie folgt vor:

Betätigen Sie (falls nicht schon geschehen) die Schaltfläche „Widerklagen aktivieren“ und bestätigen Sie den sich öffnenden Dialog direkt mit OK.

Betätigen Sie die Schaltfläche „Beklagter neu“. Wählen Sie unter Beteiligtentyp „Beklagte“ (erster Eintrag) und deaktivieren Sie das Kontrollkästchen („den Haken“) vor „und Widerkläger“ (sofern er aktiviert ist). Tragen sie unter „Höhe der Inanspruchnahme“ 1200 ein, denn darauf belief sich die Klage gegen ihn. Tragen Sie aber unter „Höhe der Verurteilung“ bitte nur 0 ein, denn er wird nicht über die gesamtschuldnerische Verurteilung hinaus verurteilt. Bestätigen Sie mit OK. Wiederholen Sie den Vorgang für den zweiten Beklagten, aktivieren Sie aber hier das Kontrollkästchen „und Widerkläger“. Betätigen Sie die Schaltfläche „Gesamtschuldnerische Beklagte neu“ (s.o.), wählen Sie hier beide Beklagte aus und geben Sie unter Höhe der Verurteilung 300 (EUR) ein.

Betätigen Sie die Schaltfläche „Kläger neu“ und aktivieren Sie das Kontrollkästchen „und Widerbeklagter“. Nun können Sie die Felder „Höhe der Inanspruchnahme“ und „Höhe der Verurteilung“ beschreiben. Geben Sie für die Inanspruchnahme 900 (EUR), für die Verurteilung 0 (EUR) ein — s.o. Drücken Sie OK. Betätigen Sie die Schaltfläche „Drittwiderbeklagter neu“. Dieser ist immer Widerbeklagter. Geben Sie hier ansonsten dieselben Werte wie beim Kläger ein und drücken Sie OK. Fügen Sie auch hier eine gesamtschuldnerische Verurteilung hinzu, indem Sie die Schaltfläche „Gesamtschuldnerische Kl./Dwbl. Neu“ betätigen, beide auswählen und als Höhe der Verurteilung 450 (EUR) eingeben. Drücken Sie OK.

Vorsicht: Auch bei den Widerbeklagten gilt, dass zunächst die (isolierte) Verurteilung „darüber hinaus“, dann die gesamtschuldnerische Verurteilung eingegeben werden muss.

Über die Schaltfläche „Baumbach′schen Kostentenor berechnen“ können Sie sich den Kostentenor anzeigen lassen.

Gesamtschuldnerische Verurteilung ermitteln

Sie haben statt der Eingabe einer gesamtschuldnerischen Verurteilung auch die Möglichkeit, bei jedem Beteiligten das vollständige Unterliegen einzugeben. Ein Automatismus kann daraus dann eine gesamtschuldnerische Teilverurteilung ermitteln.

Beispiel:

Ein Kläger klagt gegen zwei Beklagte auf Zahlung von 1.200,00 EUR. Bei der Prüfung stellen Sie fest, dass die Klageforderung gegen den ersten Beklagten in Höhe von 600,00 EUR begründet ist, gegen den zweiten Beklagten in voller Höhe. Beide haften gesamtschuldnerisch.

Gehen Sie bitte wie folgt vor:

Statt der oben beschriebenen Vorgehensweise haben Sie auch die Möglichkeit, zwei Beklagte mit der Höhe der Inanspruchnahme 1.200,00 EUR einzutragen, den ersten Beklagten mit einer Höhe des Unterliegens von 600,00 EUR, den zweiten Beklagten mit einer Höhe des Unterliegens von 1.200,00 EUR. Wählen Sie danach im Menü „Aktionen“ den Punkt „Gesamtschuldnerische Verurteilung ermitteln“.

Diese Funktion ermittelt nun, dass die beiden Beklagten gesamtschuldnerisch zu 600,00 EUR haften, der Beklagte zu 2 darüber hinaus zu weiteren 600,00 EUR. Entsprechend wird eine gesamtschuldnerische Verurteilung zu 600,00 EUR eingefügt und die Unterliegensbeträge der Beteiligten entsprechend reduziert.

Entsprechend können Sie vorgehen, wenn es auf der Widerbeklagten-Seite zu einer gesamtschuldnerischen Haftung kommt. Wählen Sie dazu aus dem Menü Aktionen den Menüpunkt „Gesamtschuldnerische Verurteilung (Klägerseite) ermitteln“.

Assistent zum Anlegen mehrerer Beteiligter mit oder ohne Gesamtschuld

Einen bequemen Weg, Beteiligte und Gesamtschuldnerschaften einzufügen, bietet der Assistent für die Baumbach′sche Kostenformel. Dieser kann über den Menüpunkt „Beteiligte anlegen über Assistenten“ im Menü Aktionen aufgerufen werden.

Der Assistent fragt Schritt für Schritt die einzelnen Daten zu den Beteiligten ab, wie etwa Bezeichnung, Streitwert, gesamtschuldnerische Verurteilung, Verurteilung darüber hinaus. Sind Widerklagen aktiviert, fragt er danach weiter nach den entsprechenden Daten bezüglich der Widerbeklagten.

Hilfsaufrechnung

Auch der Tenor bei einer Staffelung von Klageanträgen und Hilfsaufrechnungen kann ermittelt werden. Hierzu können Sie nacheinander Klageanträge und Hilfsaufrechnungen auf der Registerkarte „Hilfsaufrechnung (3)“ der Tabelle hinzufügen. Dabei wird berechnet, zu welchem Betrag der Beklagte noch verurteilt wird, welche Kostenverteilung angemessen ist und wie hoch der Streitwert festzusetzen ist.

Beispiel (vgl. Anders/Gehle, Rn. G-23):

Der Kläger klagt gegen einen Beklagten auf Zahlung von 10.000,00 EUR. Der Beklagte bestreitet die Klageforderung und rechnet zunächst mit einer Forderung in Höhe von 7.500,00 EUR auf, nachrangig mit einer Forderung von 4.000,00 EUR. Die Klageforderung ist in Höhe von 7.500,00 EUR begründet, die erste Hilfsaufrechnung in Höhe von 5.000,00 EUR und die zweite Hilfsaufrechnung in Höhe von 1.500,00 EUR.

Gehen Sie bitte wie folgt vor:

Betätigen Sie die Schaltfläche „Angriffs-/Verteidigungsmittel hinzufügen“. Es öffnet sich das Fenster „Neues Angriffs-/Veteidigungsmittel“. Wählen Sie aus der Auswahlliste „Angriffs-/Verteidigungsmittel“ den Eintrag „Hauptklageforderung“ aus. Geben Sie bei „Höhe der Forderung“ 10000 (EUR) und bei „Davon begründet“ 7500 (EUR) ein. Drücken Sie OK.

Betätigen Sie erneut die Schaltfläche „Angriffs-/Verteidigungsmittel hinzufügen“ und wählen Sie unter „Angriffs-/Verteidigungsmittel“ den Eintrag „Hilfsaufrechnung“. Geben Sie bei „Höhe der Forderung“ 7500 (EUR) und bei „Davon begründet“ 5000 (EUR) ein.

Wiederholen Sie den Vorgang für die zweite Hilfsaufrechnung („Höhe der Forderung:“ 4000, „Davon begründet:“ 1000) und schließen Sie wieder mit OK ab.

Betätigen Sie nun die Schaltfläche „Tenor ermitteln“.

Sie können einzelne Werte auch nachträglich in den Tabellen bearbeiten.

Allgemeines Programmverhalten

Der Rechner berücksichtigt automatisch § 92 Abs. 2 ZPO. Möchten Sie, dass Parteien auch geringfügige Kostenanteile tragen müssen, können Sie diese Voreinstellung über das Menü Aktionen abstellen. Deaktivieren Sie dazu den Menüpunkt „§ 92 Abs. 2 ZPO anwenden“.

Der Tenortext wird in einem separaten Dialogfenster angezeigt. Sie haben hier die Möglichkeit, den gesamten Text in die Zwischenablage zu kopieren (Schaltfläche „Tenor in Zwischenablage kopieren“) oder den Tenortext im Rich Text Format (RTF) zu speichern (Schaltfläche „Tenor speichern“).Das Format RTF kann von Word und den meisten anderen Textverarbeitungsprogrammen sowie auch dem Textsystem Justiz (TSJ) gelesen werden. Für jeden Tenor außer für die Gebührenberechnung lässt sich zudem eine Begründung (mit Erklärung) generieren. Rufen Sie dazu bei einem angezeigten Tenor mit der rechten Maustaste das Kontextmenü zum Tenortext auf und wählen Sie den Menüpunkt „Begründung hinzufügen“.

Haben Sie falsche Eingaben gemacht, die Sie korrigieren möchten, oder möchten Sie eine neue Berechnung durchführen, können Sie die Eingabetabellen über das Menü Datei zurücksetzen. Wählen Sie dort den Menüpunkt „Neu / Alle Einträge zurücksetzen“. Einzelne Einträge können über das Kontextmenü (rechte Maustaste) gelöscht werden.

Die aktuelle Berechnung kann über „Berechnung speichern“ (im Menü Datei) gespeichert werden und zu einem späteren Zeitpunkt über „Berechnung laden“ (im Menü „Datei“) wiederhergestellt werden. Alle Eintragungen auf allen Registerkarten werden dabei im programmeigenen Dateiformat skktx gespeichert, das auf XML basiert.

Versionshinweise

Kostentenor — Zivilprozessuale Kostenberechnung — Version 0.5.7 unterliegt dem Urheberrecht von Dr. Peter Felix Schuster, 2014-2018. Freigabe unter der GNU General Public License.

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Teilweise © Oracle. Dank an die Kolleginnen und Kollegen Brüggemann, Pitzen geb. Kreuels, Dr. Roderburg und Salzenberg sowie Dipl.-Ing. Boeker für Tests, Anregungen und Hilfestellungen.

Bekannte Probleme

Versionshistorie

Ein Download der jeweils aktuellen Version ist unter www.kostentenor.de möglich.