Um nicht ganz seine spärlichen Kenntnisse der Zivilprozessordnung (ZPO) zu verlieren, hat ein Richter eine kleine kostenlose „Legal Tech“-App in Java für Richterinnen und Richter programmiert. Mit ihr lässt sich ein Kostentenor (Kostengrundentscheidung) unter Berücksichtigung von Baumbach'scher Kostenformel, Mehrkostenmethode oder Quotenmethode sowie von Auswirkungen von Hilfsaufrechnungen berechnen. Außerdem kann man sich zu einem gewählten Streitwert Gerichtsgebühren/Anwaltsvergütung berechnen lassen, um z.B. die Kosten von Anerkenntnis ggü. Säumnis und ggü. normaler Verurteilung zu vergleichen oder eine Gebührenrechnung zu prüfen. Hier können Sie dieses Legal Tech Programm aus Nordrhein-Westfalen —kostenlos— herunterladen.
Der Tenor der Kostenentscheidung nach Teilklagerücknahme (§ 269 Abs. 3 ZPO) kann nach Quotenmethode oder nach Mehrkostenmethode erzeugt werden. Das Tool muss dazu wissen, was der Streitwert vor und nach der Reduktion sind und zu wie viel der Beklagte verurteilt wird. Kann Spuren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und des Gerichtskostengesetzes (GKG) enthalten. Ab der Version 0.6.3 berücksichtigt „Schusters kleiner Kostentenor“ RVG und GKG auf dem Stand des Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 vom 21.12.2020 (BGBl. I, S. 3229). „Schusters kleiner Kostentenor“ muss wissen, welche Gebührentatbestände (nach KV-GKG und VV-RVG) vor und nach der Reduktion angefallen sind.
Auch der Tenor der Kostenentscheidung bei einer Staffelung von Klageanträgen und Hilfsaufrechnungen kann ermittelt werden (§§ 322 Abs. 2 ZPO, 45 Abs. 3 GKG, 387 ff. BGB). Dabei wird berechnet, zu welchem Betrag der Beklagte noch verurteilt wird, welche Kostenverteilung angemessen ist und wie hoch der Streitwert festzusetzen ist.
Siehe dazu auch •Schuster, „Subsumieren und Programmieren — die neue Doppelnatur der prozessualen Hilfsaufrechnung“, in: JurPC-Web-Dok 141/2020
Das Programm ist Java, läuft also unter Windows wie auch auf dem Mac. Java 1.8 oder höher ist Voraussetzung (seit Kostentenor 0.6), aber auf den meisten Windows-PCs und Apple Macs vorinstalliert. Kostentenor-Versionen 0.5.9 und älter geben sich mit Java 1.7 zufrieden.
Das Programm und der Quellcode stehen unter der GNU General Public License v3.0.
Daher bitte ich auch um eine Nachricht, wer am Mitprogrammieren interessiert ist. Ich freue mich auch über (anonymisiert) übersandte Praxisfälle, für die das Programm genutzt wurde.
Das Programm bietet bisher nur rudimentäre Unterstützung des Elektronischen Rechtsverkehrs in Form eines plumpen XJustiz-Imports. Sofern es gewünscht wird, kann der Programmumfang erweitert werden.
Weitere Informationen zu dem Programm finden Sie im Handbuch als E-Book (ePUB, 3,7MB).
Mit der Version 0.5.9 habe ich die ersten Schritte in Richtung Barrierefreiheit versucht und nach bestem Wissen Tastatursteuerung ermöglicht sowie alle Oberflächenelemente benannt. Dazu müssen Sie unter Windows noch die •Java Access Bridge aktivieren. Ich würde mich über Rückmeldung freuen, ob die Zusammenarbeit mit assistiven Techniken funktioniert.
Juristische Texte und Visitenkarte des Autors unter •www.peterfelixschuster.de.
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Der Tenor der Kostenentscheidung für Teilunterliegen bei Streitgenossenschaft kann nach der Baumbachschen Kostenformel (§ 100 ZPO) erzeugt werden. Der Rechner braucht dazu Angaben, welche Parteien am Rechtsstreit beteiligt sind, in welcher Höhe sie in Anspruch genommen werden und in welcher Höhe sie verurteilt wurden. Hierbei unterscheiden sich die (evtl. teilweise) gesamtschuldnerische Verurteilung und die Verurteilung der einzelnen Beteiligten (über die gesamtschuldnerische hinaus. Widerklagen (§§ 33 ZPO, 45 Abs. 1 GKG) werden unterstützt.
Hier lassen sich Gebührentatbestände zu einem bestimmten Streitwert zusammenrechnen. Zudem wird eine Streitwerttabelle zu GKG und RVG angezeigt. Über das Kontextmenü kann die Tabelle ausgedruckt oder in die Zwischenablage kopiert werden. Ab der Version 0.6.3 berücksichtigt „Schusters kleiner Kostentenor“ RVG und GKG auf dem Stand des Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 vom 21.12.2020 (BGBl. I, S. 3229). Wer noch mit Gebühren rechnen möchte, die nach dem GKG/RVG vor 2021 entstanden sind, kann sich noch Version 0.6.2 herunterladen.
Neu in der Version 0.6 sind die Umstellung auf die Kostenrechtsänderung 2021 (ab 0.6.3), die Möglichkeit einzustellen, bis zu welchem Prozentsatz das Unterliegen unwesentlich im Sinne von § 92 Abs. 2 ZPO sein soll, der verbesserte RTF-Export ohne Zeichensatzfehler und die neue Menü-Aufteilung. Dafür benötigt sie nun Java 8 und läuft nicht mehr unter Java 7.
Version 0.6
Die Version 0.5.0. brachte die Ausgabe der vorläufigen Vollstreckbarkeit und das Laden/Speichern der Berechnung als Datei. Die Versionen 0.5.1, 0.5.2 und 0.5.3 enthalten Fehlerbehebungen und kleine Verbesserungen. Version 0.5.5 enthält die Möglichkeit, sich bei Fehlern beim Programmierer zu beschweren. Version 0.5.6 enthält die Behebung von zwei nervigen Fehlern. Version 0.5.7 fügt das Datei-Menü hinzu und entfernt Fehler. Seit Version 0.5.8 merkt sich „Kostentenor“ die Entscheidung zu § 92 ZPO und die nunmehr mögliche Entscheidung zwischen Quoten- und Merhkostenmethode. 0.5.9 bietet eine leicht aufgehübschte Oberfläche, mehr Gebührentatbestände und den Versuch der Barrierefreiheit. Diese Versionen geben sich noch mit Java 1.7 zufrieden.
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